Fragen & Antworten
1. Was ist die Sonne-Wind-EEG?
Die Sonne-Wind-EEG ist eine regionale Energiegemeinschaft rund um das Umspannwerk Eibesbrunn. Bürger*innen, Betriebe und Gemeinden schließen sich zusammen, um gemeinsam erneuerbare Energie aus Photovoltaik (PV) und Windkraft zu erzeugen, zu teilen und direkt zu nutzen. So entsteht eine nachhaltige, unabhängige und kostengünstige Energieversorgung in der Region.
Bonus: Durch die Kombination von Sonne und Wind entsteht eine ideale Ergänzung: Windenergie liefert besonders in der Nacht, im Winter und an den Tagesrändern (Dämmerung) Strom – genau dann, wenn Solaranlagen weniger Ertrag bringen. So steht das ganze Jahr über mehr regionale Energie zur Verfügung, im Winter sogar mehr Windstrom als im Sommer.
2. Wer kann Mitglied werden?
Alle mit einem Zählpunkt im Nahbereich des Umspannwerks Eibesbrunn können teilnehmen. Auch Mieter*innen können Mitglied werden. Der bestehende Stromvertrag (z. B. EVN) bleibt bestehen – die EEG ergänzt diesen einfach.
Ein Teil des Stroms kann direkt aus der Gemeinschaft bezogen werden – zu deutlich günstigeren Konditionen.
3. Welche Kosten fallen an?
- Einmalig pro Mitglied – Einschreibegebühr: € 30,-
- Einspeisung (PV): 7 ct/kWh (brutto)
- Verbrauch: 11 ct/kWh (brutto)
- Verwaltungsgebühr: € 3,- pro Zählpunkt und Monat (brutto)
Keine zusätzlichen Vereinskosten.
Alle Preise sind brutto/netto gleich – es fällt keine Steuer an.
Mitglieder profitieren von einem Nachlass von rund 28 % auf die Netzentgelte, keiner Elektrizitätsabgabe und keinen Ökostromförderbeiträgen. Das sind nach der gesetzlichen Änderung 3,82 Cent/kWh.
4. In welchem Gebiet kann man teilnehmen?
Teilnehmen können alle mit einem Zählpunkt im Nahbereich des Umspannwerks Eibesbrunn. Aktuell zählen dazu:
Aderklaa, Teile von Bockfließ*, Bogenneusiedl, Teile von Deutsch Wagram*, Eibesbrunn, Großengersdorf, Großebersdorf, Hautzendorf, Teile von Helmahof, Kronberg, Manhartsbrunn, Münichsthal, Pfösing, Pillichsdorf, Putzing, Riedenthal, Schleinbach, Teile von Streifing, Traunfeld, Ulrichskirchen, Unterolberndorf, Wolfpassing an der Hochleithen und noch Teile von Gerasdorf bei Wien*, Hagenbrunn*, Kapellerfeld* und Seyring* sowie weitere Gebiete.
* Getrennte Ortschaften, teilweise bei anderen Umspannwerken dabei.
Der genaue Geltungsbereich wird vom Netzbetreiber bestätigt (Nahbereichsabfrage).
5. Wie kann ich meine Energie optimieren?
Die Sonne-Wind-EEG plant die Einführung von Smongle – einem innovativen System zur Echtzeitmessung von Stromerzeugung und -verbrauch. Strom kann gezielt genutzt werden, wenn er verfügbar ist.
Beispiele für intelligente Nutzung:
- E-Auto laden
- Wärmepumpe oder Boiler automatisch aktivieren
- Speicher optimal nutzen, wenn Sonne oder Wind Strom liefern
Kosten: einmalige Anschaffungsgebühr € 59,- exkl. USt bzw. € 70,80 inkl. USt pro Zählpunkt. Das Gerät ist abschreibefähig.
Weitere Infos unter www.smongle.at. Bestellungen über die EEG bringen Vorteile.
6. Kann ich an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen?
Ja, laut § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 ist die Mehrfachteilnahme mit Verbrauchs- oder Erzeugungsanlagen erlaubt.
Wichtig ist die richtige Einstellung der Teilnahme je Energiegemeinschaft. Diese Information benötigen wir im Vorfeld, um die richtigen Einstellungen vorzunehmen. Insgesamt dürfen 100 % nicht überschritten werden.
7. Was ist der Teilnahmefaktor?
Das ist der Prozentsatz, mit dem Sie an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten. Die Einstellung ermöglicht überhaupt die Mehrfachteilnahme.
Wichtig ist die richtige Einstellung der Teilnahme je Energiegemeinschaft. Diese Information benötigen wir, bevor Sie sich anmelden, um die richtigen Einstellungen vorzunehmen. Insgesamt dürfen 100 % nicht überschritten werden. Ist das der Fall, werden Sie vom Netz abgelehnt.
Verwenden Sie dazu gerne die Kontaktadresse der Sonne-Wind-EEG: info@ease-e.at
8. Was passiert bei einem Blackout? Bekomme ich da noch Strom aus der Energiegemeinschaft?
Bei einem Blackout hat man trotz Energiegemeinschaft oder normaler PV-Anlage keinen Strom.
Ausnahme: Wenn die eigene PV-Anlage ausdrücklich Notstrom- oder Inselbetrieb kann – meist in Verbindung mit einem Speicher – hat man weiterhin Strom. Ein eigener Trafo würde hier ebenfalls Abhilfe schaffen.
Dies gilt jedoch nur für das eigene Haus und nicht für Strom aus der Energiegemeinschaft.
9. Wie komme ich zu meinem Smart Meter Portal?
Das Smart Meter Portal ist über die eigene Plattform erreichbar.
Wenn das Portal noch nie genutzt wurde, melden Sie sich dort erstmals an und klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“. Wenn Sie bereits ein Login haben, ist der Einstieg über die gleiche Maske möglich.
Im Smart Meter Portal ist die Einstellung „Opt In“ möglich. Das ist die Voraussetzung für die viertelstündige Auslesung des Smart Meters sowie für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft.
10. Muss ich meinen Stromvertrag kündigen?
Nein. Der bestehende Stromvertrag bleibt bestehen. Die Teilnahme an der Sonne-Wind-EEG erfolgt zusätzlich und verändert nicht die bestehenden Konditionen.
11. Ist die Windkraft bereits in die Energiegemeinschaft integriert?
Ja. Die Einbindung ist abgeschlossen und das Windrad liefert Strom in die Sonne-Wind-EEG.
12. Wenn ich mehrere Zählpunkte oder wir uns als Frau und Herr bzw. Familie eintragen, muss die Einschreibegebühr mehrmals bezahlt werden?
Nein. Die Einschreibegebühr bezieht sich auf das Mitglied bzw. die Kundennummer.
Dabei ist es egal, ob nur ein Zählpunkt angemeldet wird oder mehrere oder ob die Kundennummer auf zwei Personen lautet, zum Beispiel Frau und Herr. Die Gebühr ist nur einmalig fällig.
13. Wie verträgt sich ein dynamischer Stromtarif mit einer Energiegemeinschaft? Welcher ist besser – dynamischer oder fixer?
Ein dynamischer Stromtarif und eine Energiegemeinschaft (EEG) schließen einander nicht aus, sondern können sich ergänzen.
Der Strom aus der Sonne-Wind-EEG ist preislich stabil und im Durchschnitt günstiger als jener eines klassischen Stromanbieters. Bei geringer EEG-Erzeugung und hoher Nachfrage können die Preise im dynamischen Tarif jedoch deutlich steigen.
Ob ein dynamischer oder fixer Stromtarif besser geeignet ist, hängt stark vom Eigenverbrauch, der Flexibilität der Nutzung und den individuellen Gewohnheiten ab.
14. Fallen Netzgebühren an?
Ja. Netzgebühren werden weiterhin vom Netzbetreiber erhoben. Die EEG verrechnet nur die gelieferte bzw. bezogene Energie.
